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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Fahrschule: Preisaushang, Vertrag und Kündigung (2026)

Fahrschulen kalkulieren ihre Preise frei, müssen sie aber offenlegen. Hier siehst du, was der Aushang enthalten muss, was er nicht verrät und was das Gesetz zu Widerruf und Kündigung sagt. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Das muss im Preisaushang stehen

Das Fahrlehrergesetz lässt jeder Fahrschule die freie Preisbildung. Es verlangt aber, dass sie Entgelte und Geschäftsbedingungen in ihren Geschäftsräumen aushängt, und zwar nach dem Muster der Durchführungsverordnung. Für jede Klasse gehört der Grundbetrag hinein: die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des Theorieunterrichts.

Dieselben Vorgaben gelten für Entgeltangaben in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume, etwa auf Plakaten oder im Internet.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Was der Aushang nicht verrät

Aus dem Aushang liest du keinen Gesamtpreis ab. Er nennt Einzelpreise, aber nicht, wie viele Übungsstunden du brauchst: Das entscheidet im Einzelfall der Fahrlehrer, weil er die Ausbildung erst abschließt, wenn er die Ausbildungsziele für erreicht hält. Die amtlichen Gebühren der Prüforganisation kommen laut Aushang-Muster zusätzlich: Die Prüforganisation erhebt sie, und du kannst sie in der Fahrschule einsehen. Bitte deshalb vor der Anmeldung um eine schriftliche Übersicht, was im Grundbetrag steckt und was extra kostet.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Wenn der Aushang fehlt

Wer Entgelte oder Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig bekannt gibt, handelt nach dem Fahrlehrergesetz ordnungswidrig. Sprich zuerst mit dem Inhaber der Fahrschule. Führt das nicht weiter, kannst du dich an die Erlaubnisbehörde wenden. Welche Stelle bei dir zuständig ist, sagen dir Stadt oder Landkreis. Halte Belege bereit, etwa ein Foto der Preisliste und deinen Vertrag, und schreibe der Behörde statt anzurufen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Landratsamt München (Führerscheinstelle)

Vertrag: Das klärst du vor der Unterschrift

Mit der Anmeldung gehst du einen Vertrag mit der Fahrschule ein. Lies die Geschäftsbedingungen vollständig, bevor du unterschreibst; die Fahrschule muss sie zusammen mit den Entgelten aushängen. Vergleiche Grundbetrag, Fahrstunde und Sonderfahrten im Vertrag mit dem Aushang.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Widerruf: 14 Tage, aber nicht in jedem Fall

Das BGB nennt das Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, und für Fernabsatzverträge. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für deine Anmeldung heißt das: Schließt du den Vertrag nicht in den Geschäftsräumen der Fahrschule, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Unterschreibst du direkt im Büro, nennt das Gesetz es nicht. Hat die Fahrschule vor Ablauf der Frist schon Theorieunterricht oder Fahrstunden erbracht, kann dafür Wertersatz fällig werden; § 357a BGB nennt die Voraussetzungen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Kündigung: Was das BGB sagt und was dein Vertrag regelt

Wie du kündigst, regeln zuerst Vertrag und Geschäftsbedingungen: Form, Frist und Folgen. Zusätzlich regelt das BGB für Dienstverhältnisse zwei Wege zur sofortigen Kündigung. Erstens kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; das geht nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigende die maßgebenden Tatsachen kennt. Zweitens ist die Kündigung auch ohne wichtigen Grund zulässig, wenn der Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art leistet, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen (§ 627 BGB). Ob ein Fahrschulvertrag darunter fällt, beantwortet dieser Text nicht. Das klärt im Zweifel eine Rechtsberatung.

Nach einer solchen Kündigung kann die Fahrschule grundsätzlich den Teil der Vergütung verlangen, der ihren bisherigen Leistungen entspricht (§ 628 BGB). Je mehr Unterricht du schon hattest, desto größer kann dieser Teil des Grundbetrags sein. Hat eine Seite die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten verursacht, kann das anders aussehen. Lass dir vor der Unterschrift erklären, wie die Fahrschule in diesem Fall abrechnet, und kündige so, dass du den Zugang belegen kannst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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